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Caroline B. Ferber

Advokatur & Mediation 🕊

  

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RECHTSGEBIETE

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FORENSIK

Die Anwaltskanzlei vertritt Ihren Fall auch vor Gericht.

  • Ihre Dokumente und Akten werden sorfältig geprüft

  • Sie werden individuell betreut
  • Auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse wird eingegangen
  • Die Sachlage wird Ihnen auf eine verständlichen Art und Weise dargelegt, darauf legen wir besonderen Wert.
  • Ihr Fall wird Ihnen im juristischen Zusammenhang erklärt, persönlich mit Ihnen ausführlich besprochen und diskutiert, die Prozesschancen abgewägt, Ihre Erfolgsaussichten realistisch aufgezeigt
  • Vor einem Gerichtstermin findet immer eine Strategiebesprechung  statt. Der Prozesshergang wird  — in verständlichen Worten —  erläutert. So sind Sie bestens auf den Gerichtstermin vorbereitet und können entspannt den Gerichtstermin entgegensehen
  • Eine perfekte Vorbereitung ist für einen erfolgreichen und für Sie positiven Prozessverlauf und Prozessausgang unabdingbar
  • Sie erlangen Ihr Recht vor Gericht

CURRICULUM VITAE

Caroline B. Ferber, lic. iur., LL. M., ist seit 2002 als selbständig erwerbende Rechtsanwältin mit eigener Allgemeinkanzlei im Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte im Anwaltsregister des Kantons Zürich eingetragen. Zudem wirkt sie im Kanton Zug als eingetragene Behörden- und Gerichtsdolmetscherin für Italienisch in Wort und Schrift.

 

Im Rahmen ihres Werdeganges absolvierte sie nach dem Abschluss des Jurastudiums 1985 an der Universität Zürich mit dem Prädikat magna cum laude von 1985 bis 1987 ein Allroundpraktikum auf Italienisch bei der UBS in Lugano. Nach diversen Praktika am Bezirksgericht Zürich sowie in renommierten Anwaltskanzleien erwarb sie 1990 in Zürich das Anwaltspatent.

 

Vor dem Erwerb des master of laws (LL. M.) an der London School of Business and Political Science in London von 1991 bis 1992 arbeitete Caroline B. Ferber als anwaltliche Mitarbeiterin in verschiedenen Wirtschaftskanzleien und war fünf Jahre lang bei der CS Zürich als Sorgfaltspflichtverantwortliche im Rechtsdienst und der Compliance tätig. 

 

Nach ihrem Sprung in die Selbständigkeit bildete sie sich weiter zur Mediatorin, FHA in Wirtschaft, Umwelt und Verwaltung sowie zur diplomierten Finanzberaterin, IAF.

 

Neben einer breitgefächerten Berufserfahrung sowohl in der Rechtsberatung als auch in der Forensik sowie ihrer Mehrsprachigkeit verfügt Caroline B. Ferber dank ihrer letzten Ausbildung am Institut für Finanzplanung (IFfP) zudem über solide Kenntnisse im Sozialversicherungs- und Migrationsrecht, in der Vorsorge sowie in Versicherungsfragen.

 

Zu ihren weiteren Fachgebieten gehören sämtliche ins Obligationenrecht (OR) fallenden Rechtsfragen wie die Geltendmachung von Forderungen, das Ausarbeiten von Verträgen, die Gründung von Handelsgesellschaften sowie das Vereins- oder Stiftungsrecht, etc. . 

 

Schließlich befasst sich Caroline B. Ferber  — als Mitglied der Fachgruppe Familienrecht im Zivilgesetzbuch (ZGB) —  mit familien- und kindsrechtlichen Fragen aller Art, inklusive Verfahren mit der KESB.

DIE PHILOSOPIE

Idem ius omnibus — Gleiches Recht für alle.

 

Seit mehr als zwanzig Jahren führe ich meine eigene Anwaltskanzlei. Damit verfüge ich als Rechtsanwältin über ein großes Netzwerk und eine langjährige Praxiserfahrung mit den Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten sowie zudem als heute noch in meinem Heimatkanton Zug zugelassene Italienischdolmetscherin (“Postraub des Jahrhunderts“) über Routine in der Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Behörden. 

 

Nach den Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Zürich bin ich von meiner Weiterbildung auf den Banken CS und UBS in Lugano sowie an der London School of Political and Economic Sciences mit dem Abschluss Master of Laws in business theoretisch im Wirtschafts- und Bankenrecht angesiedelt. 

 

In der Praxis bin ich als Einzelkämpferin sowohl beratend als auch forensisch in den Fachbereichen des Familien-, Erwachsenenschutz- und Kindsrecht, des Strafrechts («Pink Panthers», «Schachtdeckelfall» Winterthur), des Sozialversicherungs- und Ausländerrechts sowie nicht zuletzt des allgemeinen Vertragsrechts, beruflich unterwegs. Damit bin ich auf dem Gebiet der Juristerei aufgrund meiner fachlich breitgefächerten Interessen rundum eine Allrounderin mit ausgeprägter Ethik und Gerechtigkeitssinn. 

 

Als mehrsprachige Rechtsanwältin übe ich meinen Beruf de lege artis aus und bemühe mich, bei der Interessenwahrung zeitnah und lösungsorientiert zu sein.

Sie werden über meine, wie auch über Ihre, rechtlichen Möglichkeiten, als auch über die entsprechend anfallenden Kosten, mit oder ohne untentgeltliche Prozessführung, informiert. 

Sie, als aufgeklärter Klient, dürfen versichert sein, dass ich, nach bestem Wissen und Gewissen, das Maxiumum herausholen werde.

 

Sie sagen mir  — anlässlich unseres Erstgespräches —  bei der Aufnahme Ihrer Instruktionen und vor der Unterzeichnung der offiziellen Vollmacht des ZAV explizit, was Sie von mir, als Ihre unter der gesetzlichen Schweigepflicht stehenden Rechtsvertreterin,  wollen.

Und ich zeige Ihnen den zur Erreichung Ihres Ziels gemeinsam zu beschreitenden Weg auf.

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